Der Energieausweis für Gebäude hat sich seit 2008 etabliert. Nach zehn Jahren steht jeweils eine Erneuerung des Dokuments an. Dabei bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die aktuelle Grundlage.
Unser Energieberater Norbert Böhmländer fährt regelmäßig durch unser großes lokales Versorgungsgebiet. Mit dem Beratungsmobil macht er an vielen Orten Station, damit rhenag-Kunden und Interessenten und mögliche Neukunden auf einfache Weise ihre Fragen zur Energie klären können. Auf Plätzen, neben Rathaus, Bank oder Sparkasse, am Markttag kann man so – nicht nur im Vorübergehen, sondern auch bei einer guten Tasse Kaffee – klären, was es mit dem eigenen Strom- oder Gasvertrag, mit unseren neuen Angeboten oder gesetzlichen Vorgaben auf sich hat. Viel gefragt: der Energieausweis für Gebäude.
Im digitalen Kundenmagazin beantwortet er nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema Gebäude-Energieausweis.
Herr Böhmländer, wer braucht überhaupt einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist nützlich für jeden, der wissen will, wie viel Energie sein Haus oder seine Wohnung verbraucht. Der Ausweis bringt Transparenz in diesen Verbrauch. Alternativ gibt es den ausführlicheren Energiebedarfsausweis.
Durchblick über die eigene Energiesituation ist die erste Voraussetzung, um Energie einzusparen, sie umweltbewusster oder effizienter einzusetzen. Auch was die Umweltauswirkungen angeht, verhilft der Energieausweis zu mehr Klarheit.
Inwiefern ist das Thema aktuell?
Selber Bescheid zu wissen war nicht der Grund für den Bund, den Energieausweis gesetzlich zu verankern. Vielmehr soll er Anstöße zur Modernisierung von Gebäuden und zur CO2-Einsparung geben. Das beginnt für Eigentümer schon beim Bauen. Die Warmmiete ist für Käufer und Mieter ein wesentlicher Punkt, an dem sie sich orientieren. Deshalb muss vom Wohnungseigentümer bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden.
Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus?
Seit dem 1. Mai 2021 werden die neuen Energieausweise auf Grundlage des GEG ausgestellt. Das Gebäudeenergiegesetz ist im November 2020 in Kraft getreten.
Die Verpflichtung, einen Energieausweis vorzulegen, gilt bei Kauf und Vermietung, aber zum Beispiel auch für Makler. Der neue Ausweis soll die Empfehlungen zur Modernisierung verbessern. Erstmals werden auch die CO2-Emissionen aufgeführt.
Also: einmal im Leben ein Energieausweis?
Nicht ganz. Alle zehn Jahre muss das Dokument erneuert werden. Zudem ist es für einen Vermieter vorteilhaft, wenn er einen aktuellen Ausweis vorlegen kann. Wurde eine Wohnung modernisiert, zum Beispiel neue Fenster eingebaut, die Heizungsanlage erneuert oder eine Hausfassade energetisch optimiert, ist ohnehin ein neuer Ausweis fällig.
Und was kostet das Ganze?
Als Kunde der rhenag erhalten Sie Ihren Energieausweis inklusive Vor-Ort-Begehung (im rhenag-Stammgebiet) für 119 Euro. Dies ist ein verbrauchsorientierter Ausweis und bezieht sich auf einen Zähler; für jeden weiteren Zähler berechnet die rhenag 11,90 Euro.
Machen Sie einen großen Bogen um Schnäppchenpreise im Internet und dubiose Angebote an der Haustür. Oft genügen diese Dokumente nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind komplett wertlos.
Wie läuft das mit der Ausstellung?
Ihren persönlichen Ansprechpartner, aktuelle Informationen zum neuen Energieausweis und den passenden Antrag finden Sie hier. Zu einer Terminvereinbarung und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Norbert Böhmländer, Telefon 02241 107-436, energieausweis@rhenag.de
Sie können den Antrag auch online stellen. Die erforderlichen Daten für Ihren Ausweis stellen wir Ihnen bereit.